Allgemeines Aussteller – Marktordnung
Flohmi Schmittiplatz Pratteln
Marktordnung + Informationen für den Flohmi-Schmittiplatz-Pratteln
Angebot
Der Flohmarkt ist ein Gebrauchtwaren und Kleinantiquitätenmarkt. Er findet von April bis Juni und September bis Dezember jeden ersten Samstag des Monates statt. Der Verkauf von Neuwaren, Lebensmitteln und alkoholischen Getränken ist untersagt. Motorfahrzeuge jeglicher Art dürfen weder vorgeführt noch verkauft werden. Das Feilbieten von Waffen und Munition einschliesslich Antikwaffen, so wie lebende Tiere, Drogen und pornographisches Material sind untersagt.
Teilnahme
Am Flohmarkt ist im Allgemeinen jedermann zugelassen. Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen, die politische oder ideologische Werbung betreiben sind von der Teilnahme ausgeschlossen (ausgenommen gemeinnützige Institutionen und nach Absprache mit der Märt – Organisation). Über die Teilnahme entscheidet endgültig der Organisator des Flohmarkts.
Der Floh- und Kleinantiquitätenmarkt findet bei jeder Witterung statt, d.h. die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme.
Bei Absage oder nicht erscheinen erhalten Sie keine Rückerstattung, falls Sie den Standplatz noch nicht bezahlt haben bis zum Flohmitag, dann erhalten Sie nachträglich die Rechnung für das nicht erscheinen, da ihr Standplatz für Sie reseviert wurde.
Randplätze dürfen nicht mit Waren über den gemieteten Platz belegt werden.
Anmeldung
Sandra Baumann
Flohmi-Schmittiplatz
Theophil Roniger Strasse 21
CH-4310 Rheinfelden
oder per Anmeldeformular
Anmeldeformular
Name, Vorname, Genaue Adresse, E-Mail Adresse Telefon Nr. des Teilnehmers vom Geschäft, Privat und Natel sowie Platzbedarf in Laufmeter (Tischtiefe höchstens 1m). Unvollständige Anmeldungen werden auf Kosten des Bewerbers retourniert. Wenn ein Stand zu zweit oder dritt benutzt wird, bitte zusätzlich Name und Ort der Teilnehmer angeben. Zu- oder Absage erhalten Sie in jedem Fall.
Stand
Für Tisch oder Stand ist jeder selber besorgt. Zum Schutz gegen Sonne und Regen genügen ein bis zwei Sonnenschirme starker Plastik und stabile Klammern. In der kalten Saison ein Holzbrett oder in ein Tuch eingefasster Styropor.
Es dürfen auch 3x3m Zelte mitgenommen werden,
2x2m / 2x3m oder 2x4m, kann man bei uns mieten und kaufen.
Zeltemiete
Zeltpreis auf Anfrage.
Bitte frühzeitige Reservierung, da die Anzahl zum Mieten beschränkt ist.
Bei uns gemietete Zelte werden von uns auf- und abgebaut
Da die Zelte auf dem Platz nicht verankert werden können, muss eine stabile Befestigung garantiert sein. Diese muss bei jeder Witterung angebracht werden.
Der Mieter ist verantwortlich für die Befestigung des Zeltes.
Der Mieter ist haftbar für alle Schäden die wärend der Veranstaltung am gemieteten Zelt entstanden sind.
Standpreis
Der Preis pro Laufmeter beträgt Fr. 10.-, (Tischtiefe höchstens 1m).
Minimale Standgrösse 2m à Fr. 20.-. ACHTUNG!!! Es gibt nur ganze Meter keine halben Meter zum buchen.
Dieser Betrag muss bis spätestens zwei Wochen vor Marktbeginn einbezahlt sein.
Der Betrag für die Jahresmiete muss bis zum 1. Flohmarkt avisiert sein. Bitte nach Möglichkeit über Bank oder PC-Konto einzahlen (Schaltereinzahlungen verursachen hohe Spesen und müssen vom Teilnehmer übernommen werden).
Die Gebühr für eine 1. Mahnung ist Fr. 5.-,
für die 2. Mahnung zusätzlich Fr. 5.-
und die 3. Mahnung zusätzlich Fr. 10.-.
Bitte unbedingt Einzahlungsabschnitt oder Bankausdruck (bei E-Banking) am Markttag mitbringen. Falls Sie erst kurzfristig einbezahlt haben, bitte den EZ-Abschnitt oder Bankauszug an uns faxen, Kopie per PTT senden, per E-Mail oder per SMS.
Wenn Sie sich für mehrere Monate anmelden, müssen alle Monate zusammen einbezahlt werden.
Jahresmieter können sich nur bis 1. März schriftlich abmelden. Den Betrag für den abgemeldeten Monat kann bei der Rechnung abgezogen werden. Es wird keine Gebühr zurück überwiesen. Danach erhalten Sie keine Rückerstattung mehr.
Gelegenheitsanbieter können sich nicht abmelden. Die Anmeldung ist verbindlich.
Beginn & Schluss
Der Verkauf ist von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zugelassen. Der Platz kann ab 6.30 Uhr bezogen werden.
Ausnahme:
Jahresmieter und fest eingeteilte Monatsmieter können den Platz ab 6.00 Uhr einnehmen und müssen aus organisatorischen Gründen das Auto bis 6.30 Uhr um parkiert haben. Der Abbruch darf nicht vor 16.00 Uhr erfolgen. Bitte zuerst einpacken (erst ab 15.30 Uhr) und erst dann den Wagen holen. Wer früher zusammen packt erhält keinen Standplatz mehr (auch bei Regen zählt dies) Ab 17.00 Uhr muss der Platz sauber geräumt sein.
Platzierung
Platzierung, Zuteilung oder Absage erfolgt durch den Organisator am Flohmitag. Der zugewiesene Platz ist endgültig. Die Marktleitung kann über Plätze welche bis 8.30 Uhr nicht belegt sind, verfügen.
Zum Ausladen der Ware darf der Platz kurz befahren werden (10 Minuten).
Bitte nehmt Rücksicht und haltet die Einfahrten und Durchfahrten frei.
Verkaufspreise
Die Verkaufspreise müssen so festgelegt werden, dass der Kunde „märten“ kann. Gratis-Kisten dürfen erst ab 15:00 Uhr aufgestellt werden beim eigenen Stand und müssen nach Marktende wieder mitgenommen werden.
Abfall
Jeder Marktteilnehmer verpflichtet sich allfälligen Abfall mit nach Hause zu nehmen. Bei nicht einhalten, wird für den Abtransport und die Umtriebe Rechnung gestellt und der Verursacher-/in wird nicht mehr am Märt zugelassen.
Bitte nehmt denn Abfall unbedingt mit nach Hause und stopft ihn nicht in die öffentlichen Abfallkübel, ansonsten gewährt uns die Gemeinde keinen Flohmi mehr. Auch ich bin nicht gewillt nach dem Flohmi euren Abfall wegzuräumen.
Parkplätze
Alle Flohmarktteilnehmer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge nicht in der näheren Umgebung zu parkieren und nur den ihnen zugeteilten Parkplatz zu benutzen, denn sie versperren sonst ihren eigenen Kunden die Parkmöglichkeit.
Sanitäre Anlagen
Es befinden sich vier öffentliche Toiletten hinter dem Schulhaus vis à vis Restaurant Schlossgarten (siehe aufgestellte Pfeile) und im Kaffi Schmittiplatz.
Auskünfte / Verlorene oder gefundene Gegenstände unter:
Nat. 076 / 338 00 65
Mo. von 19.00-20.00 Uhr
Mi. von 19.00-20.00 Uhr
Fr. von 19.00-20.00 Uhr
Falls Sie mich zu dieser Zeit nicht erreichen, senden Sie mir Ihr Anliegen per E-Mail.
per E-Mail bin ich jederzeit erreichbar
Sanktionen
Marktordnung und Weisungen zuwiderhandelnde Marktteilnehmer können weggewiesen und nicht mehr zugelassen werden.
Das Befahren des abgesperrten Areals des Flohmarktes ist von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr aus Sicherheitsgründen verboten.
Der/die Organisator-/in lehnt jegliche Haftung ab.
Gerichtstand ist Liestal